Selbstverständlich können Sie uns auch unterstützen, ohne Mitglied im Verein zu werden. Ihr Beitrag, sei es durch Spenden, ehrenamtliche Tätigkeiten oder die Verbreitung unserer Anliegen, ist für unsere gemeinnützige Arbeit von großer Bedeutung.
Da unser Verein als gemeinnützig anerkannt ist, erhalten Sie eine vom Finanzamt anerkannte Spendenquittung. Bei Spenden bis 300,00 € reicht der Kontoauszug als Beleg für das Finanzamt aus.
Nutzen Sie für Ihre Spende bitte die folgende IBAN des Vereins "Für Velberter Kinder e. V.":
IBAN: DE39 3345 0000 0026 2345 00
Auch Spenden über Paypal sind möglich:
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung unserer Arbeit!
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an der Mitarbeit in unserem Verein!
Es gibt zwei Möglichkeiten den Mitgliedsantrag an uns zu übermitteln:
1. Den Antrag direkt auf Ihrem Bildschirm ausfüllen: Sie laden sich den Antrag herunter, öffnen das PDF und klicken zum Ausfüllen auf die jeweilig markierten Felder. Dort erscheint dann der Cursor und Sie können einfach los tippen. Wenn Sie dann noch über eine digitalisierte Unterschrift verfügen, setzen Sie diese ein, speichern das ganze wieder als PDF-Datei und senden uns den Mitgliedsantrag an info@vfvk.de.
Wenn Sie keine digitalisierte Unterschrift haben, drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben diesen per Hand. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie das Blatt danach einscannen und per E-Mail schicken oder aber in einen Umschlag stecken und per Post an uns zurück senden.
2. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch komplett handschriftlich ausfüllen: Auch hier natürlich erstmal der Download, dann einfach ausdrucken und ausfüllen. Der Rest ist dann wie bei Punkt 1. – einscannen und per Mail schicken oder in einem Briefumschlag per Post.
Die Postadresse lautet wie folgt:
Verein für Velberter Kinder e.V.
Postfach 10 13 45
42513 Velbert
Die Satzung des Vereins regelt die grundlegenden Bestimmungen und Ziele unseres gemeinnützigen Vereins. Sie legt fest, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt. Die Satzung definiert zudem die Mitgliedschaft, die Organe des Vereins, die Durchführung von Versammlungen und die Verwendung der Mittel, um sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Einklang mit den gemeinnützigen Zielen stehen.
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